Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenständliche Leistungen
Das Studio gewährt dem Kunden während der im Studio angegebenen offiziellen Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Nutzungsentgelt am gewählten Studiostandort die Benutzung folgender Leistungen:
– Nutzungsmöglichkeit der Krafttrainingsgeräte und –vorrichtungen, der Herzkreislaufgeräte und –vorrichtungen und des Freihantel- und Functionaltrainingsbereichs während der angegebenen Öffnungszeiten
– Teilnahme an den angebotenen Kursen
– Soweit am Studiostandort vorhanden und im Mitgliedschaftsvertrag als Leistung „Wellnesspaket“ vereinbart, berechtigt der Vertrag Kunden über 18 Jahre zur Nutzung der, der Massageliegen (1x täglich maximal 15 Minuten) und des Solariums (1x täglich maximal 20 Minuten).

2. Zutrittsmedium
Der Kunde erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Chip, Chipkarte oder Chiparmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Kunden den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich der Kunde nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht. Der Kunde ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.

3. Unübertragbarkeit der Mitgliedsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Der Kunde verpflichtet sich, dass ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt der Kunde dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Nutzung von weiteren AKA-Fitness Studios
Sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungen können auch in sämtlichen anderen AKA-Fitness Studios („Fremdstudios“) genutzt werden, soweit diese dort verfügbar sind und angeboten werden. Voraussetzung ist, dass der Kunde über das mitzuführende Zugangsmedium (Chip, Chipkarte oder Chiparmband) seines Heimatstudios durch eine automatisierte Datenabfrage als dortiges Mitglied mit bestehender aktiver Zugangs- und Nutzungsberechtigung eindeutig identifiziert werden kann. Die Regelung in Ziffer 2 gilt entsprechend. Der Bezug von Leistungen im Fremdstudio, die dort gesondert kostenpflichtig sind und über das Zugangsmedium gebucht werden können, setzt voraus, dass auch dem Betreiber des Fremdstudios ein diesbezügliches SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird. Anderenfalls ist ein Bezug gesondert kostenpflichtiger Leistungen im Fremdstudio nicht möglich. In einzelnen Studios können für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauch der Duschen, bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.
Bei einzelnen Fremdstudios kann es für den Zugang und die Inanspruchnahme von Leistungen aus technischen Gründen erforderlich sein und bleibt insofern dem Fremdstudio vorbehalten, dass der Kunde ein von dort erteiltes zusätzliches Zugangsmedium (Chip, Chipkarte oder Chiparmband) für einen Betrag in Höhe von 20,00 € erwirbt, z.B. falls im Fremdstudio ein anderes Zugangsmedium als im Heimstudio genutzt wird oder eine automatisierte Abfrage der Bestandsdaten im Heimatstudio aus technischen Gründen nicht möglich ist. Der Erwerb eines zusätzlichen Zugangsmediums (Kooperationsmitgliedschaft) und die Erteilung eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandats sind nur während der ausgewiesenen Betreuungszeiten des jeweiligen Studios möglich.

5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die Pauschalen für die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an das Studio zu leisten. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag in zwölf gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) zu zahlen. Die Gebühr für das Zutrittsmedium sowie die
Verwaltungspauschale sind in einem solchen Fall zugleich mit der ersten Beitragszahlung an das Studio zu erbringen. Die Servicepauschale für das erste Vertragsquartal wird zugleich mit dem Monatsbeitrag zur Zahlung fällig.

5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

5.3. Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.

5.4 Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart (Ziffer 5.1.) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.4. sowie 7.2.

5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG

6.1.Erstlaufzeit
Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.

6.2.Vertragsverlängerung Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem Beendigungszeitraum gekündigt, verlängert sich der Vertrag um 1 Monat.

6.3. Weitere Vertragsverlängerung Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 6.2.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende des Verlängerungszeitraums von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Unterbleibt eine Kündigung
zum Ablauf einer Verlängerungszeit, verlängert sich der Mitgliedsvertrag jeweils um weitere 1 Monate, wobei stets eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen für beide Vertragspartner gilt.

6.4. Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.

6.5.Stilllegung der Mitgliedschaft
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

6.6. Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.

7. VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO

7.1. Verbotene Substanzen
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Besteht ein wichtiger Grund für das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, welches nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds
dient, ist das Mitglied verpflichtet, das Arzneimittel bei Betreten des Studios am Empfang in Verwahrung zu geben.

7.2. Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer
Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt der Kunde der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Kunden. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Der Kunde hat den Weisungen Folge zu leisten.

9. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

10. Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen

11. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und ODR-Richtlinie:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www. ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Das Studio ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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